Energieberater in Ebermannstadt und im Wiesenttal
Ob Ebermannstadt, Streitberg, Muggendorf oder Pretzfeld: Viele Häuser im Wiesenttal werden noch mit Öl geheizt, und viele Eigentümer fragen sich, was nach dem alten Kessel kommt. Ich helfe Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen und dabei keine Förderung zu verschenken.
Was Häuser im Wiesenttal besonders macht
Die Lage im Tal und an den Hängen der Fränkischen Schweiz bringt eigene Fragen mit sich: kalte Talnächte, Häuser am Hang mit beheizten und unbeheizten Geschossen, alte Natursteinmauern und Ferienwohnungen im Haus. Daraus ergeben sich typische Themen:
- Ölheizung ersetzen: Wärmepumpe, Pelletkessel oder Hybrid? Das hängt von Heizlast, Platz und Ihrem Budget ab. Für Ölheizungen gibt es bis 31.01.2027 zusätzlich 16 % Klimabonus.
- Hanghäuser und Keller: Feuchte Kellerwände und ungedämmte Kellerdecken kosten viel Energie. Eine Feuchtemessung zeigt, ob zuerst abgedichtet werden muss.
- Ferienwohnung im Haus: Für vermietete Einheiten gelten andere Förderregeln als für die selbst genutzte Wohnung. Ich trenne das sauber im Antrag.
Mein Vorgehen
Nach Ihrem Auftrag komme ich zu Ihnen nach Ebermannstadt, sehe mir Haus und Heizung an und erkläre Ihnen verständlich, welche Maßnahmen sich rechnen. Wenn Sie mehrere Schritte über Jahre planen, ist ein individueller Sanierungsfahrplan der beste Start: Er wird gefördert und erhöht die Zuschüsse für alle späteren Maßnahmen an der Gebäudehülle.
Förderung 2026 auf einen Blick
- Neue Heizung (KfW 458): 30 % Grundförderung, dazu 16 % Klimabonus bei Antrag bis 31.01.2027 und bis zu 40 % Einkommensbonus, insgesamt bis 70 % (bei niedrigem Einkommen 80 %) von höchstens 28.000 € Kosten.
- Dämmung, Fenster, Türen (BAFA): 15 % Zuschuss. Förderfähig sind bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Mit iSFP verdoppeln sich diese Grenzen, und alles, was über die Grenze ohne iSFP hinausgeht, wird mit 5 % zusätzlich bezuschusst.
- Energieberatung selbst: Der iSFP wird zu 50 % gefördert, bis 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus.
- Alternative Steuerbonus: 20 % der Kosten über drei Jahre, für selbst genutzte Häuser, die älter als zehn Jahre sind.
Was davon für Ihr Haus gilt, rechnet der Fördercheck in zwei Minuten aus.
Meine Leistungen für Hausbesitzer in Ebermannstadt
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): der Plan für Ihr ganzes Haus, mit doppelt so hohen förderfähigen Kosten für spätere Maßnahmen an der Gebäudehülle
- Heizungstausch und Wärmepumpe: Heizlastberechnung, Berechnung für den hydraulischen Abgleich und Förderantrag aus einer unabhängigen Hand
- Fördermittelservice: Anträge bei KfW und BAFA, Bestätigungen vor und nach der Umsetzung
- Energieausweis: Bedarfsausweis für Verkauf, Vermietung und Neubau
Häufige Fragen
Bekomme ich für den Tausch meiner Ölheizung Förderung?
Ja. Für eine Wärmepumpe oder Biomasseheizung gibt es 30 % Grundförderung, für selbst genutzte Häuser 16 % Klimabonus bei Antrag bis 31.01.2027 und je nach Einkommen weitere bis zu 40 %.
Beraten Sie auch in Pretzfeld, Wiesenttal und Gößweinstein?
Ja, ich berate in der ganzen Fränkischen Schweiz. Wie die Anfahrt berechnet wird, steht unter Leistungen.
Brauche ich einen Energieberater für den Heizungsantrag?
Für den Heizungsantrag bei der KfW reicht die Bestätigung eines Fachbetriebs oder eines Energieeffizienz-Experten. Für Dämmung und Fenster ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht. Unabhängige Beratung lohnt sich aber auch bei der Heizung, damit die Anlage richtig dimensioniert wird.
Ihr Energieberater für Ebermannstadt
Stephan Hecky, gelisteter Energieeffizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes: Ich berate von Hiltpoltstein aus Hausbesitzer in der Fränkischen Schweiz und im Umland. Das erste Gespräch ist kostenlos und dauert etwa 30 Minuten, online oder am Telefon. Danach wissen Sie, welche Schritte für Ihr Haus sinnvoll sind und was sie kosten.
Telefon und WhatsApp: 0155 65134339 · E-Mail: info@s-energies.de
Kostenloses Erstgespräch vereinbarenFörderung berechnen
Förderangaben Stand 27.10.2026, ohne Gewähr. Verbindlich sind die Merkblätter von KfW und BAFA.
