Energieausweis

Sie wollen Ihr Haus verkaufen oder vermieten, oder Sie haben neu gebaut oder umfassend saniert? Dann brauchen Sie einen Energieausweis. Ich erstelle Ihnen einen aussagekräftigen Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Aufnahme. Reicht für Ihr Haus ein Verbrauchsausweis, können Sie ihn auch online bei mir bestellen, persönlich geprüft.

Wann Sie einen Energieausweis brauchen

  • beim Verkauf einer Immobilie, spätestens bei der Besichtigung
  • bei Vermietung oder Verpachtung
  • nach einem Neubau oder einer größeren Sanierung

Die Kennwerte müssen bereits in der Immobilienanzeige stehen. Ein fehlender Ausweis kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Bedarfsausweis statt Verbrauchsausweis

Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude selbst, unabhängig davon, wie sparsam oder großzügig bisher geheizt wurde. Kaufinteressenten sehen so, was sie wirklich erwartet. Für viele ältere Gebäude ist er ohnehin vorgeschrieben. Als Bonus erhalten Sie von mir die wichtigsten Modernisierungsempfehlungen verständlich erklärt, das hilft auch im Verkaufsgespräch.

Ablauf

Nach Ihrem Auftrag schicken Sie mir Pläne und Unterlagen, ich nehme das Gebäude vor Ort auf und erstelle Ihren Ausweis.

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung. Nach einer größeren Sanierung lohnt sich oft ein neuer Ausweis, weil sich dadurch die Effizienzklasse verbessert. Ein aktueller Ausweis mit besserer Klasse zeigt Kaufinteressenten und Mietern auf einen Blick, dass das Haus modernisiert ist, und erleichtert so die Vermarktung.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Welcher ist Pflicht?

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert sind, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Ich prüfe das für Ihr Haus.

Kann der Energieausweis für einen späteren iSFP genutzt werden?

Ja, die Gebäudeaufnahme lässt sich weiterverwenden. Das spart Kosten, zum Beispiel bei der Heizlastberechnung.

Energieberater oder Schornsteinfeger: Wer darf den Energieausweis ausstellen?

Beide können berechtigt sein, wenn sie die Voraussetzungen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) erfüllen. Wichtig ist, welcher Ausweis für Ihr Haus vorgeschrieben ist: Der Verbrauchsausweis ist günstig und schnell erstellt, für viele ältere Häuser ist aber ein Bedarfsausweis Pflicht. Ich sage Ihnen, welcher für Sie gilt.

Jetzt unverbindlich anfragen

Stephan Hecky, gelisteter Energieeffizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes: Ich berate von Hiltpoltstein aus Hausbesitzer in der Fränkischen Schweiz und im Umland. Das erste Gespräch ist kostenlos und dauert etwa 30 Minuten, online oder am Telefon. Danach wissen Sie, welche Schritte für Ihr Haus sinnvoll sind und was sie kosten.

Telefon und WhatsApp: 0155 65134339 · E-Mail: info@s-energies.de

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Förderangaben Stand 27.10.2026, ohne Gewähr. Verbindlich sind die Merkblätter von KfW und BAFA.