Heizungstausch und Wärmepumpe

Ihre Öl- oder Gasheizung ist in die Jahre gekommen und Sie überlegen, was danach kommt? Ich berate Sie herstellerunabhängig, berechne die Heizlast nach Norm und stelle den Förderantrag, damit Ihre neue Heizung richtig dimensioniert ist und Sie den maximalen Zuschuss bekommen.

Förderung für die neue Heizung (KfW 458)

  • 30 % Grundförderung für alle Antragsteller
  • 16 % Klimabonus für selbst genutzte Häuser mit Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alter Gasheizung, bei Antrag bis 31.01.2027. Danach sinkt er alle sechs Monate.
  • Bis zu 40 % Einkommensbonus bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 € (30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €)
  • Höchstens 70 %, bei bis 30.000 € Einkommen 80 %, von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten in der ersten Wohneinheit

Mehr dazu im Artikel Klimabonus: Warum sich ein Antrag vor dem 1. Februar 2027 lohnt.

Meine Leistungen beim Heizungstausch

  • Heizungsberatung vor Ort: Verbrauch, bestehende Heizung, Heizkörper, Platz für die neue Anlage
  • Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1: damit die Wärmepumpe weder zu groß noch zu klein ist
  • Berechnung für den hydraulischen Abgleich: Pflicht nach dem Heizungstausch und oft schon vorher sinnvoll
  • Angebotsprüfung: Passen Leistung, Komponenten und Preis?
  • Förderantrag und Bestätigungen bei der KfW

Lohnt sich die Wärmepumpe in meinem Altbau?

In der Fränkischen Schweiz und im Bayreuther Umland stehen viele Häuser aus den 1960er bis 1980er Jahren. Ob eine Wärmepumpe dort effizient läuft, hängt vor allem von Vorlauftemperatur und Heizlast ab, nicht vom Baujahr. Oft reichen ein hydraulischer Abgleich und einzelne größere Heizkörper. Wo das nicht genügt, rechne ich Alternativen wie Pellets oder Hybridlösungen ehrlich durch.

Häufige Fragen

Muss ich meine Heizung tauschen?

Funktionierende Heizungen dürfen in der Regel weiterlaufen. Es lohnt sich aber, den Tausch zu planen, solange die Förderung hoch ist, statt bei einem Ausfall im Winter unter Zeitdruck zu entscheiden.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor Beginn der Arbeiten. Sie brauchen ein Angebot mit Liefer- und Leistungsvertrag unter aufschiebender Bedingung und die Bestätigung zum Antrag (BzA). Danach haben Sie 36 Monate für die Umsetzung.

Wird die Beratung angerechnet?

Ja, die Kosten der Vor-Ort-Beratung werden gutgeschrieben, wenn Sie weitere Leistungen beauftragen.

Lohnt sich eine Wärmepumpe zusammen mit einer PV-Anlage?

Oft ja, weil ein Teil des Stroms für die Wärmepumpe vom eigenen Dach kommt. Wie viel das bringt, hängt von Verbrauch, Dachfläche und Speicher ab. Ich berate Sie dazu unabhängig. Die konkrete Planung der PV-Anlage übernimmt ein Fachbetrieb.

Jetzt unverbindlich anfragen

Stephan Hecky, gelisteter Energieeffizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes: Ich berate von Hiltpoltstein aus Hausbesitzer in der Fränkischen Schweiz und im Umland. Das erste Gespräch ist kostenlos und dauert etwa 30 Minuten, online oder am Telefon. Danach wissen Sie, welche Schritte für Ihr Haus sinnvoll sind und was sie kosten.

Telefon und WhatsApp: 0155 65134339 · E-Mail: info@s-energies.de

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Förderangaben Stand 27.10.2026, ohne Gewähr. Verbindlich sind die Merkblätter von KfW und BAFA.