FÖRDERREGELN STAND 21.07.2026

Wie viel Zuschuss bekommen Sie für Ihre Sanierung?

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderregeln für Heizung, Dämmung und Fenster. Ein paar Klicks, keine Formulare: Der Rechner zeigt Ihnen in einer Minute, mit welchem Zuschuss Sie rechnen können und wann sich der Steuerbonus mehr lohnt.

Was sich 2026 geändert hat

  • Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat am 29. Juli 2026 das GEG ersetzt. Die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Heizungen ist weggefallen.
  • Neue Gas- und Ölheizungen sind erlaubt, werden aber nicht gefördert.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Punkte. Wer früh beantragt, bekommt mehr.
  • Die förderfähigen Kosten für die Heizung sinken ab Februar 2027 alle sechs Monate um 750 Euro.
  • Der Effizienzbonus für Wärmepumpen ist entfallen. Der Einkommensbonus ist jetzt gestaffelt.
Wann lohnt sich der Steuerbonus statt BAFA?

Wer selbst im Haus wohnt und das Haus älter als zehn Jahre ist, kann 20 Prozent der Kosten über drei Jahre von der Steuer abziehen (§ 35c EStG, bis 40.000 € je Objekt). Für Dämmung und Fenster ohne Sanierungsfahrplan ist das oft mehr als die 15 Prozent der BAFA. Beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht nicht.

Muss ich vor dem Antrag schon einen Vertrag haben?

Für die Heizungsförderung der KfW brauchen Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung, also gültig erst mit Förderzusage. Bei der BAFA muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt sein. Planung und Beratung dürfen vorher stattfinden.

Was bringt ein Sanierungsfahrplan?

Mit iSFP verdoppelt sich die Kostengrenze für Dämmung und Fenster auf 60.000 € je Wohneinheit, und auf den Teil über 30.000 € gibt es 5 Prozentpunkte mehr. Die Beratung selbst wird zu 50 Prozent gefördert, bis 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus.

Alle Angaben ohne Gewähr. Der Rechner ist eine Schätzung auf Basis der veröffentlichten Förderbedingungen (KfW 458, BAFA BEG EM, Stand 21.07.2026) und ersetzt keine Beratung. Kosten und Heizlast sind grobe Schätzungen, die Heizlast ersetzt keine Berechnung nach DIN EN 12831. Verbindlich sind allein die Merkblätter von KfW und BAFA.