Klimabonus: Warum sich ein Heizungsantrag vor dem 1. Februar 2027 lohnt

Heizkörper mit Thermostat

Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21. Juli 2026 hat die Bundesregierung einen festen Fahrplan für die Heizungsförderung eingeführt. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird alle sechs Monate kleiner, gleichzeitig sinken die förderfähigen Kosten. Für Eigentümer heißt das: Wer früher beantragt, bekommt mehr Geld.

Der Fahrplan für den Klimabonus

Antrag gestelltKlimabonusFörderfähige Kosten 1. Wohneinheit
bis 31.01.202716 %28.000 €
01.02. bis 31.07.202712 %27.250 €
01.08.2027 bis 31.01.20288 %26.500 €
01.02. bis 31.07.20284 %25.750 €
ab 01.08.2028entfälltsinkt weiter

Was das in Euro bedeutet

Ein Beispiel: Sie wohnen selbst in Ihrem Einfamilienhaus, ersetzen eine 25 Jahre alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe für 32.000 € und Ihr Haushaltseinkommen liegt über 50.000 €. Dann gilt:

  • Antrag bis 31.01.2027: 30 % Grundförderung + 16 % Klimabonus = 46 % von 28.000 € = 12.880 €
  • Antrag im Februar 2027: 30 % + 12 % = 42 % von 27.250 € = 11.445 €

Der Unterschied liegt bei 1.435 €, nur weil der Antrag ein paar Wochen später gestellt wird. Haushalte mit kleinerem Einkommen bekommen zusätzlich bis zu 40 % Einkommensbonus, insgesamt höchstens 70 bzw. 80 %.

Wer den Klimabonus bekommt

  • Nur Eigentümer, die selbst im Haus oder in der Wohnung wohnen.
  • Die alte Heizung muss noch funktionieren.
  • Ersetzt werden Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie Gas- und Biomasseheizungen, die bei Antragstellung mindestens 20 Jahre in Betrieb sind.
  • Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie und der Anschluss an ein Wärmenetz. Neue Gas- oder Ölheizungen werden nicht gefördert.

Was bis Ende Januar passieren muss

Entscheidend ist das Datum des Antrags bei der KfW, nicht der Einbau. Vorher brauchen Sie:

  1. ein Angebot eines Fachbetriebs und einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung (gültig erst mit Förderzusage),
  2. die Bestätigung zum Antrag (BzA) eines Fachunternehmens oder Energieeffizienz-Experten,
  3. den Antrag im Kundenportal „Meine KfW“.

Die Umsetzung hat danach 36 Monate Zeit. Weil Heizungsbauer zum Jahresende oft ausgelastet sind, sollten Sie Angebote jetzt einholen.

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Stephan Hecky, Energieberater aus Hiltpoltstein

Über den Autor: Stephan Hecky

Unabhängiger Energieberater aus Hiltpoltstein im Landkreis Forchheim, gelistet als Energieeffizienz-Experte für Wohngebäude in der Expertenliste der dena. Er erstellt Sanierungsfahrpläne, Heizlastberechnungen und Energieausweise und begleitet Förderanträge, unabhängig von Herstellern und Handwerksbetrieben.

Veröffentlicht am 27.10.2026 · Mehr über mich

Stand: 26.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist das KfW-Merkblatt zum Programm 458.