Fördermittelservice für KfW und BAFA
Förderung gibt es viel, aber nur, wenn alles zur richtigen Zeit korrekt beantragt ist. Als gelisteter Energieeffizienz-Experte übernehme ich die Anträge und technischen Nachweise für Sie, von der Einzelmaßnahme bis zur Komplettsanierung.
Was ich für Sie erledige
- Heizungsförderung (KfW 458): Bestätigung zum Antrag (BzA) und Bestätigung nach Durchführung (BnD)
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BAFA): Technische Projektbeschreibung (TPB) und Technischer Projektnachweis (TPN) für Dämmung, Fenster und Türen
- Anlagentechnik: Lüftungsanlagen, Heizungsoptimierung, hydraulischer Abgleich
- Effizienzhaus und Neubau: Förderanträge und energetische Nachweise. Für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erstelle ich die geforderte Lebenszyklusanalyse (LCA). Die QNG-Zertifizierung selbst übernimmt eine akkreditierte Zertifizierungsstelle mit einem zertifizierten Nachhaltigkeitsberater.
- Steuerbonus nach § 35c: Ich helfe bei der Entscheidung, ob Zuschuss oder Steuerbonus mehr bringt.
Die häufigsten Fehler, die Förderung kosten
- Auftrag vergeben, bevor der Antrag gestellt ist
- Technische Mindestanforderungen nicht erfüllt, zum Beispiel U-Werte bei Fenstern
- Rechnungen ohne die nötige Aufschlüsselung
- Fristen für den Verwendungsnachweis verpasst
Ich begleite Sie so, dass keiner dieser Fehler passiert.
Häufige Fragen
Wie viel Förderung bekomme ich?
Das hängt von Maßnahme, Gebäude und Einkommen ab. Der Fördercheck gibt Ihnen in zwei Minuten eine erste Schätzung.
Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Sie können aber zum Beispiel die Heizung über die KfW fördern lassen und die Fenster über den Steuerbonus absetzen.
Übernehmen Sie auch Anträge, wenn der Heizungsbauer schon ein Angebot gemacht hat?
Ja. Ich prüfe das Angebot auf Förderfähigkeit und stelle dann den Antrag.
Kann ich den Förderantrag selbst stellen?
Den Antrag stellen Sie als Eigentümer selbst, bei der KfW zum Beispiel im Kundenportal. Die technischen Bestätigungen dafür muss bei vielen Maßnahmen ein Energieeffizienz-Experte erstellen. Ich erstelle diese Bestätigungen und unterstütze Sie beim Antrag, auf Wunsch auch vor Ort, damit nichts schiefgeht.
Ich habe den Auftrag schon unterschrieben. Bekomme ich trotzdem Förderung?
Meist nicht, denn der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein. Erlaubt ist nur ein Vertrag mit Bedingung, dass er erst mit der Förderzusage wirksam wird. Lassen Sie das vor der Unterschrift prüfen.
Jetzt unverbindlich anfragen
Stephan Hecky, gelisteter Energieeffizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes: Ich berate von Hiltpoltstein aus Hausbesitzer in der Fränkischen Schweiz und im Umland. Das erste Gespräch ist kostenlos und dauert etwa 30 Minuten, online oder am Telefon. Danach wissen Sie, welche Schritte für Ihr Haus sinnvoll sind und was sie kosten.
Telefon und WhatsApp: 0155 65134339 · E-Mail: info@s-energies.de
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Förderangaben Stand 27.10.2026, ohne Gewähr. Verbindlich sind die Merkblätter von KfW und BAFA.
